Arbeitsgemeinschaft
Wasserkraftwerke
Niedersachsen und Schleswig-Holstein e.V.

Wasserkraft

Im Dienste von Mensch und Umwelt


Bedeutung heute

Für eine nachhaltige Energieversorgung ist neben einer effizienten Energieerzeugung und einer stärkeren Nutzung von Energieeinsparpotentialen eine deutliche Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger unter Berücksichtigung der Umwelt- und Naturschutzziele notwendig. Mit der Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2009) wird das Ziel verfolgt, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen.

Die Wasserkraft nimmt gegenwärtig nach der Windenergie den zweithöchsten Anteil unter den erneuerbaren Energien ein. Der regenerativen und nahezu emissionsfreien Energieerzeugung aus Wasserkraft kommt aufgrund ihres hohen Wirkungsgrades und der Möglichkeit, nachfragegerecht Strom zur Absicherung der Grundlast zu produzieren, eine hohe Bedeutung zu. Der Anteil der Energieerzeugung aus Wasserkraft an der Gesamtstromerzeugung in Deutschland beträgt in Abhängigkeit von den hydrologischen Bedingungen zwischen 3,5 und 5,1 % (1990-2004).1)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung von Strom aus regenerativen Energien wie Wasserkraft, Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie und Biomasse. In Bezug auf den Energieträger Wasser wird die originäre, regenerative Wasserkraftnutzung in Wasserkraftanlagen als vergütungsfähig verstanden. Eingeschlossen ist die Nutzung der potentiellen oder kinetischen Energie von Trink- und Abwasser (z.B. Kläranlagenabläufe). Speicherkraftwerke sind aus dem Anwendungsbereich des EEG ausgeschlossen (§ 6 Abs. 5 EEG).1), 2)

 

 

Quellen:
1) LEITFADEN FÜR DIE VERGÜTUNG VON STROM AUS WASSERKRAFT, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Juli 2005
2) STROM AUS WASSERKRAFT SCHONT UMWELT UND ROHSTOFFE, Dipl. Ing. Anton Zeiler, Regierungsbaumeister, WKW Info-Faltblatt 3. Aufl.


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