Arbeitsgemeinschaft
Wasserkraftwerke
Niedersachsen und Schleswig-Holstein e.V.

Wasserkraft

Im Dienste von Mensch und Umwelt


Ökologie

Die aktuellen ökologischen Anforderungen an eine energetische Nutzung der Gewässer werden wesentlich in der sog. "Wasserrahmenrichtlinie" (WRRL)  bestimmt. Die Bundesregierung beschreibt die Ziele wie folgt:

"Gewässer liefern nicht nur Trinkwasser und Energie und versorgen Industrie und Landwirtschaft mit einem wichtigen Betriebsmittel. Flüsse, Seen und das Meer sind stets auch Lebensraum für Flora und Fauna. Flüsse durchziehen unser Land als Lebensadern. Oberflächengewässer und Grundwasser bringen uns vielfältigen Nutzen, sie benötigen aber auch einen besonderen Schutz. Flüsse und Bäche müssen wieder eine naturnahe Gestalt erhalten, damit sie als Lebensraum funktionieren können. Die Durchgängigkeit der Flüsse für Fische und andere Wasserorganismen muss verbessert werden.

..... Wichtig wird dabei sein, dass wir uns der Gewässer wieder als Bestandteil der Natur und als Lebensspender für die Menschen bewusst werden und dies auch erfahrbar wird. Die gute Zusammenarbeit in den Flussgebietseinheiten, die aktive Information und Einbindung der Nutzer und Akteure und der Öffentlichkeit insgesamt bieten die Grundlage dafür, die richtige Balance zwischen den vielen Nutzungsinteressen national wie international zu finden." 1)

Die Arbeitsgemeinschaft unterstütz diese Zielsetzungen ausdrücklich und schließt sich der Forderung nach einem sachgerechten  Interessenausgleich an. Dabei gilt es insbesondere auch, verständliche Wünsche hinsichtlich der Freizeitnutzung der Gewässer (Kanusport, Sportfischerei etc.) vor dem Hintergrund zwingender Anforderungen etwa des Klimaschutzes angemessen zu würdigen.

Quelle:

1) Die Wasserrahmenrichtlinie - Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2004 in Deutschland, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Juni 2005


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