Ökologie
Die aktuellen ökologischen Anforderungen an
eine energetische Nutzung der Gewässer werden wesentlich in der
sog. "Wasserrahmenrichtlinie" (WRRL) bestimmt. Die
Bundesregierung beschreibt die Ziele wie folgt:
"Gewässer liefern nicht nur Trinkwasser
und Energie und versorgen Industrie und Landwirtschaft mit einem
wichtigen Betriebsmittel. Flüsse, Seen und das Meer sind stets
auch Lebensraum für Flora und Fauna. Flüsse durchziehen unser
Land als Lebensadern. Oberflächengewässer und Grundwasser
bringen uns vielfältigen Nutzen, sie benötigen aber auch einen
besonderen Schutz. Flüsse und Bäche müssen wieder eine
naturnahe Gestalt erhalten, damit sie als Lebensraum funktionieren
können. Die Durchgängigkeit der Flüsse für Fische und andere
Wasserorganismen muss verbessert werden.
..... Wichtig wird dabei sein, dass wir uns der
Gewässer wieder als Bestandteil der Natur und als Lebensspender
für die Menschen bewusst werden und dies auch erfahrbar wird. Die
gute Zusammenarbeit in den Flussgebietseinheiten, die aktive
Information und Einbindung der Nutzer und Akteure und der
Öffentlichkeit insgesamt bieten die Grundlage dafür, die
richtige Balance zwischen den vielen Nutzungsinteressen national
wie international zu finden." 1)
Die Arbeitsgemeinschaft unterstütz diese
Zielsetzungen ausdrücklich und schließt sich der Forderung nach
einem sachgerechten Interessenausgleich an. Dabei gilt es
insbesondere auch, verständliche Wünsche hinsichtlich der
Freizeitnutzung der Gewässer (Kanusport, Sportfischerei etc.) vor
dem Hintergrund zwingender Anforderungen etwa des Klimaschutzes
angemessen zu würdigen.
Quelle:
1)
Die Wasserrahmenrichtlinie - Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2004
in Deutschland, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (BMU), Juni 2005
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