Arbeitsgemeinschaft
Wasserkraftwerke
Niedersachsen und Schleswig-Holstein e.V.

Wasserkraft

Im Dienste von Mensch und Umwelt


Europa

Der gute ökologische Zustand und das gute ökologische Potential nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Bis zum Jahr 2015 sollen die europäischen Oberflächengewässer den guten Zustand erreichen. Der gute ökologische Zustand ist nach WRRL erreicht, wenn die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten nur in geringem Maße von den Werten des Referenzzustandes abweichen. Der Referenzzustand entspricht dabei dem anthropogen weitgehend unbelasteten Zustand des betreffenden Oberflächengewässertyps. Die WRRL lässt jedoch eine Reihe von Ausnahmen zu, die sowohl die Fristen als auch schwächere Ziele als den guten Zustand betreffen. Die Ausweisung als ,,künstliches“ oder ,,erheblich verändertes“ Oberflächengewässer ist eine solche Ausnahme. Umweltziele für diese Oberflächengewässer sind der ,,gute chemische Zustand“ und das ,,gute ökologische Potential“. Für künstliche und erheblich veränderte Gewässer wurde als Referenz das so genannte ,,höchste ökologische Potential“ als Vergleichsmaßstab bestimmt. Dieses Potential spiegelt den Zustand des Gewässers nach Durchführung aller Maßnahmen wider, die ohne eine signifikante Einschränkung der Nutzungen möglich sind. Die Referenzbedingungen werden hier also vor allem über das Sanierungspotential definiert. Ziel ist das Erreichen des ,,guten ökologischen Potentials“, das vom höchsten ökologischen Potential in den biologischen Komponenten geringfügig abweichen darf.

Biologische Qualitätskomponenten für Flüsse (Anhang V Nr. 1.2.5 WRRL):
Die Werte für die einschlägigen biologischen Qualitätskomponenten (Phytoplankton, Makrophyten und Phytobenthos, benthische wirbellose Fauna, Fischfauna) weichen geringfügig von den Werten ab, die für den sehr guten ökologischen Zustand/ das höchste ökologische Potential gelten.

Hydromorphologische Qualitätskomponenten ( Anhang V Nr. 1.2.5 WRRL):
Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten (Wasserhaushalt, Durchgängigkeit des Flusses und Morphologie) müssen „Bedingungen aufweisen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.“

Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten (EG-WRRL, Anhang V Nr. 1.2.5):
Die Werte für die physikalisch-chemischen Komponenten (z.B. Temperatur, Sauerstoff, Leitfähigkeit, Nährstoffverhältnisse) liegen in dem Bereich, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind. Ferner müssen die Umweltqualitätsnormen für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe eingehalten werden.


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